Die I.O.R. regelt die Rechte und Pflichten der Mitglieder innerhalb des 24PM-Systems.

Konsolidierte Fassung zum 1. MAI 2021

Dieser ROI ist nicht mehr gültig, wird aber beibehalten und hier veröffentlicht, um die vollständige Transparenz für ehemalige Vertragsinhaber zu wahren.

Im August 2023 wurde der ROI einem Facelifting unterzogen und stark vereinfacht, um ihn besser mit der heutigen wirtschaftlichen Realität in Einklang zu bringen:

  • Das Prinzip der Garantie, die aufgrund des völligen Ausbleibens von Zahlungsrückständen über mehrere Jahre hinweg abgeschafft wurde und nun optional ist.
  • Der Jahresbeitrag, der eingeführt wurde
  • Die neuen Pläne, die vorgestellt wurden

Geschäftsordnung

Sie sehen die aktuelle Version des ROI 2021

Die ROI regelt die Beziehungen zwischen den Mitgliedern (Ihnen) und 24PM, seinen Kooperatoren und seinen Mitarbeitern.

Um den ROI 2018 einzusehen, der vor dem 1. Mai 2020 für Affiliates gilt, klicken Sie hier.

Geschäftsordnung 2011/001

Ratifiziert auf der außerordentlichen GV vom 15. Mai 2021 in Kraft getreten am 1. Juni 2021.

Artikel 1 - Vorstellung von 24PM

24PM ist ein Unternehmen für allgemeine Dienstleistungen in Form einer Genossenschaft, das 2012 gegründet wurde. Sie begleitet Unternehmen, mit denen sie zusammenarbeitet, im Alltag, indem sie ihnen insbesondere gemeinsame Ressourcen zu Vorzugstarifen zur Verfügung stellt. In diesem Rahmen teilt 24PM insbesondere nicht erschöpfende personelle und materielle Ressourcen, die in dieser Geschäftsordnung 2021 (im Folgenden: "ROI 2021") beschrieben sind. Außerdem stellt sie ihren Mitgliedern Projektmanager zur Verfügung, die diese Unternehmen begleiten und betreuen.

Artikel 2 - Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser ROI 2021 ist zu verstehen unter :

Begleitung und Nachbereitung des Projekts : Maßnahme zur Festlegung der Aufgaben und Berufe, die für die Durchführung von Projekten und Aufträgen von Mitgliedern sowie für die Betreuung von 24PM-Teams erforderlich sind.  

Angegliedert : jede juristische oder natürliche Person, die den Status eines Unternehmens hat und vor dem gemäß Artikel 11.1 festgelegten Datum des Inkrafttretens dieser ROI 2021 einen Mitgliedsvertrag mit 24PM abgeschlossen hat.

Hauptgesellschafter A: Jede juristische oder natürliche Person, die A-Anteile besitzt und auf Anfrage von Mitgliedern und Angeschlossenen Dienstleistungen für diese erbringen kann.

Garantiekonto : Internes virtuelles Konto, das im Intranet des Mitglieds eingesehen werden kann und den Status der finanziellen Sicherheit des Mitglieds darstellt, wobei sowohl der Betrag, den 24PM zu diesem Zweck gemäß Artikel 7 dieser ROI erhalten hat, als auch etwaige ausstehende Zahlungen berücksichtigt werden.

Treuhandkonto : Internes virtuelles Konto, das im Intranet des Mitglieds eingesehen werden kann, das die Bewegungen des Kundenkontos darstellt und ihm ermöglicht, seine Außenstände und seine nächste Rechnung einzusehen.

Strategische Beratung Die meisten Unternehmen sind in der Lage, ihre Geschäftspolitik zu definieren und in eine Strategie umzuwandeln, die dann in einen Aktionsplan umgesetzt werden kann.

Genossenschaftler C Die Genossenschaftsmitglieder von 24PM sind neben den Mitgliedern und angeschlossenen Mitgliedern nach diesen R.O.I. 2021 und den Gründern auch Genossenschaftsmitglieder, die C-Anteile halten und die, unbeschadet ihrer Mitgliedschaft, aufgrund ihrer besonderen Fähigkeiten auf Anfrage der Mitglieder und angeschlossenen Mitglieder Dienstleistungen für diese erbringen können. Die Zeichnung von C-Genossenschaftsanteilen durch diese Genossenschafter wird nicht durch diese I.O.R. geregelt und ist Gegenstand einer separaten Vereinbarung und Geschäftsordnung, deren Bestimmungen gegebenenfalls mit den Bestimmungen dieser I.O.R. kumuliert werden.

Rechnung über den Mitgliedsbeitrag : Rechnung einschließlichder Betrag, der für den vom Mitglied gemäß Artikel 4.2 gewählten Begleitplan vorgesehen ist.

Rechnung über die Leistung Rechnung einschließlich aller anderen Beträge, die das Mitglied 24PM schuldet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf :o die Leistungen, die nicht im Preis des gewählten Begleitplans enthalten sind, o die Dienstleistungen, die nicht im Begleitplan enthalten sind, der dem Mitglied von 24PM zur Verfügung gestellt wird, o die verschiedenen Kosten, die 24PM für die Begleitung des Mitglieds ausgestellt hat und die nicht im Beitrag für den Begleitplan enthalten sind, o Die Handelsmarge, die entsprechend dem vom Mitglied gewählten Begleitplan in Rechnung gestellt wird, o Zusätzliche Dienstleistungen, die nicht im Begleitplan des Mitglieds enthalten sind und die das Mitglied über sein Intranet abonniert hat. Die Leistungen der Mitarbeiter, Genossenschafter und Gesellschafter werden in 15-Minuten-Schritten abgerechnet, wobei jede angefangene Viertelstunde angerechnet wird.

TGruppentarif : Von 24PM berechneter Tarif für die Leistung, die zugunsten des Mitglieds erbracht wird, der über die maximale Kompression der Gewinnspannen einen Kostenausgleich auf Gegenseitigkeit ermöglicht.

Intranet Online-Tool zur Anzeige von mitgliederbezogenen Aktivitäten, mit dem das Mitglied mit 24PM interagieren kann, indem es Bestellungen aufgibt und Aufträge an 24PM erteilt.

Handelsspanne : Aufschlag auf den Gruppentarif, dessen Satz vom gewählten Betreuungsplan abhängt.

Mitglied : jede juristische oder natürliche Person mit dem Status eines Unternehmens, die nach dem gemäß Artikel 11.1 festgelegten Datum des Inkrafttretens des ROI 2021 einen Begleitplan bei 24PM unterzeichnet hat, sowie jeder Affiliate, der sich dafür entscheidet, dass seine Vertragsbeziehung mit 24PM gemäß Artikel 3 durch diesen ROI 2021 geregelt wird.

Begleitplan oder Plan Die vom Mitglied bei der Unterzeichnung des Vertrags oder im Laufe seiner Zusammenarbeit mit 24PM gewählte Formel, die die Zahlung eines monatlichen Beitrags beinhaltet und ihm den Zugang zu den Dienstleistungen von 24PM innerhalb der im Rahmen der gewählten Formel angegebenen Grenzen ermöglicht.

Projektmanager : Mitarbeiter oder Partner von 24PM, der die Anfragen und Bedürfnisse des Mitglieds zentralisiert und die Planung der Leistungen organisiert. Er ist der bevorzugte Ansprechpartner des Mitglieds im Rahmen seiner Vertragsbeziehung mit 24PM.

Geschäftsordnung 2019 (ROI 2019) Geschäftsordnung: Geschäftsordnung, die die vertraglichen Beziehungen zwischen 24PM und Mitgliedern, die nicht Mitglied werden wollen, regelt.

Spezifische Vorschriften für Operationen (SOP) Alle spezifischen Bedingungen für eine Dienstleistung, die nicht im Begleitplan des Mitglieds enthalten ist, die das Mitglied akzeptiert, wenn es von 24PM verlangt, dass diese Dienstleistung erbracht wird.

Tarif  : Preis, zu dem Begleitpläne, gemeinsam genutzte Ressourcen und Dienste von 24PM festgelegt werden. Alle Preise, einschließlich der in diesem ROI 2021 aufgeführten Preise und der Preise in der in Artikel 5 dieses ROI 2021 erwähnten Liste, verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

Artikel 3 - Anwendungsbereich

Dieser ROI 2021 gilt für :

  • Jede Beziehung, die zwischen 24PM und einem Mitglied nach dem Inkrafttreten der ROI 2021, dessen Datum in Artikel 11 angegeben ist, eingegangen wird; und
  • Jede Beziehung, die zwischen 24PM und einem Partner vor dem Inkrafttreten der ROI 2021 geschlossen wurde, wenn der Partner seinen Wunsch äußert, dass seine bestehende Vertragsbeziehung mit 24PM durch diese ROI 2021 geregelt wird, und zwar nach Verhandlung und Vereinbarung zwischen dem Partner und 24PM über die Bedingungen des Wechsels des Regimes.

Die ROI 2019 regelt weiterhin die Zusammenarbeit zwischen 24PM und Anhängern, die nicht Mitglied geworden sind.

Artikel 4 - Vertragsabschluss und Begleitpläne
4.1 Eintritt in 24PM

Wenn es sich für eine Zusammenarbeit mit 24PM entscheidet, zeichnet das Mitglied eine Aktie des Typs B mit einem Nennwert von 1,00 € und wird kooperierender Aktionär der SCRL 24PM.

Das Mitglied bevollmächtigt den Vorstand von 24PM, in seinem Namen das Aktionärsregister zu unterzeichnen, sowohl beim Eintritt (bei Vertragsabschluss) als auch beim Austritt (bei Übertragung des Vertrags oder Beendigung des Vertrags).

Wenn der Vertrag zwischen dem Mitglied und 24PM aus irgendeinem Grund endet, verpflichtet sich das Mitglied unwiderruflich, seine Aktie zum Preis von 1 € an 24PM zurück zu verkaufen.

4.2 Arten von Begleitplänen

Bei seinem Eintritt in 24PM schließt das Mitglied einen Begleitplan ab, der ihm den Zugang zur Zusammenarbeit mit 24PM und zur gemeinsamen Nutzung von dessen Ressourcen eröffnet. Je nach gewähltem Plan ist die Handelsspanne unterschiedlich.

Das Mitglied kann sich für einen der drei von 24PM angebotenen Begleitpläne entscheiden, wenn es einen Vertrag mit 24PM abschließt:

Der Begleitplan "Basic", bestehend aus :

  • Die Begleitung und Betreuung der Projekte des Mitglieds durch einen Project Manager;
  • Zugang zu gemeinsam genutzten Ressourcen und Leistungen von 24PM, deren Preis nicht im Betreuungsplan enthalten ist, zu einem Preis, der dem Gruppentarif zuzüglich einer Handelsspanne von 38 % entspricht;
  • Eine Bearbeitung der Anträge innerhalb von 15 Tagen;
  • Der Zugang zu 2 strategischen Nachbereitungstreffen pro Quartal, pro vollendetem Quartal ;

Der Begleitplan "Standard", bestehend aus :

  • Die Begleitung und Betreuung der Projekte des Mitglieds durch einen Project Manager;
  • Zugang zu gemeinsam genutzten Ressourcen und Leistungen von 24PM, deren Preis nicht im Betreuungsplan enthalten ist, zu einem Preis, der dem Gruppentarif zuzüglich einer Handelsspanne von 15 % entspricht;
  • Eine Bearbeitung der Anträge innerhalb von fünf Tagen;
  • Zugang zu zwei strategischen Nachbereitungstreffen pro Monat ;

Der Begleitplan " Partner", bestehend aus :

  • Die Begleitung und Betreuung der Projekte des Mitglieds durch einen Project Manager;
  • Zugang zu gemeinsam genutzten Ressourcen und zu Leistungen von 24PM, deren Preis nicht im Betreuungsplan enthalten ist, zu einem Preis, der dem Gruppentarif ohne Aufschlag entspricht;
  • Eine Übernahme von prioritären Anträgen;
  • Zugang zu einer strategischen Beratung, die im Preis des Begleitplans enthalten ist.
  • Die Möglichkeit, dass 24PM in ihr Kapital einsteigen könnte.

Die Höhe des Betreuungsplans ist auf dem vom Mitglied abgeschlossenen Vertrag angegeben.

4.3. Unterzeichnung des Vertrags und bei dieser Gelegenheit bereitgestellte Informationen

Das Mitglied kann den Vertrag auf zwei Arten unterzeichnen:

  • Entweder schriftlich, indem Sie es persönlich unterschrieben an 24PM zurückgeben oder es unterschrieben per Scan an 24PM zurückschicken;
  • Entweder online auf der Website von 24PM oder über eine E-Signatur-Plattform, die der zu diesem Zeitpunkt gültigen europäischen Norm entspricht, indem er die dort beschriebenen Schritte zur Identifizierung befolgt.

Das Mitglied verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass alle bei Vertragsabschluss bereitgestellten Informationen während der gesamten Dauer der Zusammenarbeit mit 24PM korrekt und auf dem neuesten Stand sind. Sollte 24PM feststellen, dass diese Informationen nicht mehr auf dem neuesten Stand sind, kann 24PM das Mitglied auffordern, die betreffenden Informationen zu aktualisieren. Falls das Mitglied dies nicht innerhalb von 48 Stunden nach Versendung der oben genannten Mahnung tut, behält sich 24PM das Recht vor, den Vertrag auszusetzen.

Der Vertrag gilt erst dann als abgeschlossen, wenn die beiden folgenden kumulativen Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Empfang des physisch oder elektronisch unterzeichneten Vertrags durch 24PM ;
  • Die Eintragung des Mitglieds in das Register der Aktionäre.

Das Mitglied hat 30 Tage Zeit, um die in Artikel 7 vorgesehene Sicherheit an 24PM zu zahlen. Falls die in diesem Artikel vorgesehene Sicherheit nicht innerhalb der oben genannten Frist gezahlt wurde, hat 24PM die Möglichkeit, den Vertrag fristlos zu kündigen. Durch die Unterzeichnung des Vertrags tritt das Mitglied vorbehaltlos dieser ROI 2021 sowie der Satzung von 24PM bei und bestätigt, dass es diese zur Kenntnis genommen hat.

4.4 Dauer

4.4.1. Der Vertrag, der zwischen dem Mitglied und 24PM durch die Unterzeichnung eines der oben beschriebenen Begleitpläne geschlossen wird, ist unbefristet. Er endet mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, die von einer der beiden Parteien per Einschreiben mitgeteilt wird, unbeschadet der Anwendung der Artikel 5.3, 10 und 11.1.

4.4.2. Im Falle des Abschlusses eines "Partner"-Begleitplans stellen die ersten sechs Monate des Begleitplans eine Probezeit für das neue Mitglied dar, in der es den Status eines "Partner"-Mitgliedsanwärters genießt.

Zu jedem Zeitpunkt während dieser Probezeit kann 24PM nach eigenem Ermessen das Bewerbermitglied "Partner" auffordern, ihm Aktien seines Unternehmens zu übertragen und eine Aktionärsvereinbarung mit 24PM zu unterzeichnen. In diesem Fall wird der Preis für die Anteile auf 1 € festgelegt und ist Gegenstand einer Vereinbarung über die Übertragung von Anteilen.

24PM wird keine operative Rolle oder aktive Aktionärsrolle in der Firma des Mitglieds übernehmen, außer in Bezug auf die Begleitung und Überwachung durch 24PM sowie die strategische Beratung, die beide im Begleitplan des Mitglieds vorgesehen sind. 

24PM wird keine Leistungen in Rechnung stellen, die der Erfüllung seiner Pflichten als Aktionär (insbesondere für die Teilnahme an Hauptversammlungen) innerhalb der Struktur des Mitglieds gewidmet sind.

Falls das Partner-Mitglied diese Einladung ablehnt oder falls 24PM beschließt, das Partner-Mitglied nicht einzuladen, einen bestimmten Prozentsatz der Aktien an 24PM zu übertragen, wird das Partner-Mitglied ab dem Tag nach Ablauf der oben genannten Probezeit in den Genuss eines "Standard"-Begleitplans kommen.

4.5. Änderung des Begleitplans

Das Mitglied kann 24PM jederzeit per E-Mail, über das Intranet oder telefonisch seinen Wunsch mitteilen, den Begleitplan zu ändern.

Das Mitglied wird über den erfolgreichen Eingang seines Antrags mit einer E-Mail benachrichtigt, in der es aufgefordert wird, seinen Wunsch, den Begleitplan zu ändern, zu bestätigen.

Im Falle des Wechsels zu einem niedrigeren Begleitplan - d.h. vom Partner-Begleitplan zu einem der beiden anderen oder vom Standard-Begleitplan zum Basic-Begleitplan - wird der Wechsel des Begleitplans ab dem ersten Tag des Monats wirksam, der auf die Bestätigung des Mitglieds folgt, dass es den Begleitplan wechseln möchte.

Im Falle eines Wechsels zu einem höheren Begleitplan - d.h. vom Basic-Begleitplan zu einem der beiden anderen oder vom Standard-Begleitplan zum Partner-Begleitplan - wird der Wechsel des Begleitplans wirksam, sobald das Mitglied ihn bestätigt hat.

4.6 Bevollmächtigter

Jedes Mitglied kann im Zusammenhang mit der Erfüllung des mit 24PM geschlossenen Vertrags einen oder mehrere Bevollmächtigte benennen.

Wenn das Mandat Beschränkungen enthält, teilt das Mitglied diese Beschränkungen 24PM mit. Unterbleibt eine solche Mitteilung, so betrachtet 24PM das Mandat als unbegrenzt.
Der Bevollmächtigte identifiziert sich mit seiner eigenen Kombination aus E-Mail-Adresse und Passwort, indem er dem auf der 24PM-Website angegebenen Verfahren folgt. Das Mitglied verpflichtet sich, dass alle Informationen, die bei der Identifizierung des Bevollmächtigten angegeben werden, während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses mit 24PM korrekt und auf dem neuesten Stand sind.

Sollte 24PM feststellen, dass diese Informationen nicht mehr aktuell sind, kann 24PM das Mitglied auffordern, die betreffenden Informationen zu aktualisieren. 24PM behält sich das Recht vor, das Konto des Mitglieds zu sperren, wenn das Mitglied dies nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem Versand der oben genannten Mahnung tut.
Im Rahmen des Ablaufs der Zusammenarbeit und der Anwendung dieses ROI 2021 wird jede Handlung, die der Bevollmächtigte innerhalb der möglichen Grenzen seines Mandats vornimmt, als eine Handlung angesehen, die vom Mitglied vorgenommen wird. Das Mandat wird rechtsgültig durch die Erstellung eines neuen Benutzerkontos durch das Mitglied in seinem Intranet begründet.

4.7 Intranet des Mitglieds

Durch den Abschluss des Vertrags erhält das Mitglied Zugang zum Intranet, das seine finanzielle Situation gegenüber 24PM in Echtzeit anzeigt.

Das Intranet ermöglicht es dem Mitglied, in Echtzeit unter anderem :

  • Das Treuhandkonto des Mitglieds.
  • Das Garantiekonto des Mitglieds.
  • Die Identifikationsnummern der dem Projekt zugewiesenen Mitarbeiter, Kooperateure und Subunternehmer sowie deren Status, Kategorie und der entsprechende Stundensatz.
  • Die Liste der Leistungen, die 24PM bereits erbracht hat.
  •  Beträge, die das Mitglied 24PM für bereits erbrachte Leistungen schuldet.
  • Die Schätzung der Beträge, die das Mitglied 24PM für die geplanten Leistungen schulden wird.
  • Die von 24PM dem Mitglied geschuldeten Beträge

Das Mitglied hat jederzeit die Möglichkeit, 24PM über das Intranet oder per E-Mail mitzuteilen, dass bestimmte Aspekte ihrer Zusammenarbeit, die im Intranet aufgeführt sind, nicht ihrem Willen entsprechen.

Das Mitglied verpflichtet sich, das Intranet mindestens einmal pro Woche zu besuchen.

Das Mitglied erkennt ausdrücklich an, dass es sich bei den Schätzungen um Richtwerte handelt.

Das Mitglied akzeptiert, dass die tatsächlich für eine Aufgabe berechnete Zeit bis zu maximal dreimal so lang sein kann wie die geschätzte Zeit, da diese nicht genau beziffert werden kann. a priori da sie von externen Faktoren abhängt, insbesondere vom Willen des Mitglieds und davon, wie sich dieser im Laufe des Projekts entwickelt.

Artikel 5 - Zusatzdienste und Gebühren
5.1 Liste der Tarife

Das Mitglied hat die Möglichkeit, bei 24PM den Zugang zu zusätzlichen Dienstleistungen zu beantragen, die nicht im Preis des Begleitplans enthalten sind.

Eine Liste der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für diese zusätzlichen Dienstleistungen geltenden Tarife ist im Intranet des Mitglieds verfügbar, wobei das Mitglied ausdrücklich anerkennt, dass diese Tarife während der Zusammenarbeit durch die Anwendung des in Artikel 5.3 festgelegten Verfahrens geändert werden können.
Sowohl das Mitglied als auch 24PM vereinbaren, dass die Annahme von Rechnungen durch das Mitglied und deren Ausstellung für 24PM als Annahme des Preises gilt, und dass jede Rechnung, die nicht innerhalb kurzer Zeit beanstandet wird, als endgültig angenommen gilt, ohne die Möglichkeit eines Einspruchs. T

Alle Tarife, einschließlich der in diesem ROI 2021 enthaltenen, verstehen sich ohne Steuern (Mehrwertsteuer, Zollgebühren,...).

5.2 Antrag auf zusätzliche Dienstleistungen

Das Mitglied formuliert seinen Antrag auf zusätzliche Dienstleistungen über sein Intranet oder über seinen Projektmanager.

Falls der Antrag über das Intranet des Mitglieds gestellt wird, akzeptiert das Mitglied auf diesem Weg ausdrücklich die für diesen Antrag geltenden Tarife sowie die etwaige RSO, in der die Merkmale und Bedingungen des betreffenden Zusatzdienstes beschrieben werden.

Falls die Anfrage über den Project Manager gestellt wird, erhält das Mitglied eine Bestätigung der Anfrage per E-Mail oder mündlich. und gleichzeitig wird sein Intranet aktualisiert, um ihm die Überprüfung der für sein Konto geplanten Elemente zu ermöglichen. Wenn seine Anfrage mit seinen durch eine RSO geregelten Leistungen oder Diensten übereinstimmt, erhält es eine E-Mail, in der dies bestätigt wird, sowie die etwaige RSO, in der die Merkmale und Bedingungen des betreffenden Zusatzdienstes beschrieben sind.

Wenn das Mitglied nicht innerhalb von 5 Tagen reagiert, wird davon ausgegangen, dass es die RSO akzeptiert hat. Das Mitglied kann die RSO jedoch auch direkt akzeptieren, indem es auf den entsprechenden Link in der E-Mail klickt, die ihm zugesandt wird.

Kein Vorwurf aufgrund mangelnder Reaktionsfähigkeit des Mitglieds kann an 24PM gerichtet werden, wenn das Mitglied nicht ausdrücklich die RSO akzeptiert hat, die sich auf seinen Antrag auf eine Leistung beziehen würde.

Das Mitglied erkennt ausdrücklich an, dass, wenn eine RSO von dieser ROI 2021 abweicht, die Bestimmungen der RSO Vorrang haben. Diese ROI 2021 bleibt für alles, was nicht in der RSO geregelt ist, anwendbar.

Die Zusatzleistungen werden zusätzlich zu dem am Anfang jedes Monats fälligen Mitgliedsbeitrag in Rechnung gestellt, zuzüglich der Mehrwertsteuer und zahlbar gemäß den unten aufgeführten Zahlungsbedingungen.

5.3. Änderung der Gebühren

Wenn die anwendbaren Tarife von 24PM geändert werden, erhält das Mitglied eine Benachrichtigung per E-Mail, in der die Änderungen angegeben sind oder in der es aufgefordert wird, die Änderungen in seinem Intranet einzusehen.

Ab dem Versand der E-Mail hat das Mitglied 15 Tage Zeit, um die Änderung der Gebühren anzufechten.

Während dieser Frist gelten die unveränderten Tarife.

Falls innerhalb von 15 Tagen nach Versand der E-Mail, die das Mitglied über die Änderung des Tarifs informiert, kein Widerspruch erfolgt, gilt der geänderte Tarif als angenommen und wird ab dem Ablauf der genannten 15 Tage angewendet.

Nach Eingang eines Widerspruchs setzt 24PM alle Leistungen aus, die von der Tarifänderung betroffen sind.

Besteht die Anfechtung weiterhin, hat jede Partei die Möglichkeit, von ihrem Kündigungsrecht gemäß Artikel 4.4.1 Gebrauch zu machen.

Während der Dauer der Kündigungsfrist wird der Beitrag für den gemäß Artikel 4.2 gewählten Begleitplan zu dem Tarif berechnet, der bis zur angefochtenen Änderung galt.

5.4 Steuern

Das Mitglied erkennt ausdrücklich an, dass alle Steuern im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Mitglieds, die 24PM aufgrund seiner Zusammenarbeit mit dem Mitglied auferlegt werden könnten, dem Mitglied erneut in Rechnung gestellt werden.

5.5. Vertragliche Selbstbeteiligung

Falls die Haftpflichtversicherung von 24PM aufgrund eines Fehlverhaltens des Mitglieds aktiviert werden muss, geht die Selbstbeteiligung zu Lasten des Mitglieds und ist auf 125 € begrenzt.

5.6 Speicherung von Mitgliederdaten

Die Kosten für die Speicherung der Daten des Mitglieds werden ihm auf der Grundlage der folgenden Formel in Rechnung gestellt:

Wo:

EOM entspricht dem von den Daten des Mitglieds belegten Platz
CT24PM entspricht den Gesamtkosten der Speicherung, die von 24PM für alle Mitglieder übernommen werden.
CTS entspricht der Speicherkapazität, die von allen Mitgliedern genutzt wird

5.7 Kosten und Auslagen

Im Rahmen der Projekte und Aufträge, die 24PM vom Mitglied anvertraut werden, werden dem Mitglied die Kosten und Auslagen wie folgt in Rechnung gestellt:

  • Materialbeschaffung: Einkaufspreis + Handelsspanne ;
  • Kopien und maschinengeschriebene Briefe: 4,00 € / Seite ;
  • Reisekostenentschädigung für Treffen außerhalb der Räumlichkeiten von 24PM: 0,5 €/KM
  • Dateispeicherung: Kaufpreis des Datenträgers / 36 für einen Monat ;
Artikel 6 - Zahlungen und Rechnungsstellung
6.1 Zahlungsarten

Das Mitglied zahlt die Rechnungen per Lastschriftverfahren durch eine vom Mitglied zugunsten von 24PM autorisierte Bankeinzugsermächtigung oder durch ein anderes zwischen den Parteien vereinbartes automatisches Lastschriftverfahren.

Wenn im Rahmen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags oder im Laufe der Zusammenarbeit ausnahmsweise vereinbart wurde, dass die Zahlungen des Mitglieds nicht per Lastschriftverfahren erfolgen, leistet das Mitglied Vorauszahlungen, und zwar in einer Häufigkeit und Höhe, die bei Vertragsabschluss oder im Laufe der Zusammenarbeit vereinbart wurden und im Laufe der Zusammenarbeit zwischen dem Mitglied und 24PM einvernehmlich geändert werden können.

6.2 Häufigkeit der Rechnungsstellung

Die Rechnungen für die Mitgliedsbeiträge werden monatlich ausgestellt.

Rechnungen für Leistungen werden entweder alle 15 Tage ausgestellt oder wenn der Betrag der Leistungen und die darin enthaltenen Kosten die Hälfte der finanziellen Sicherheit gemäß Artikel 7 erreicht haben, je nachdem, was zuerst eintritt.
Die Abbuchungen werden innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung der Rechnung oder am Fälligkeitsdatum vorgenommen, je nachdem, was zuerst eintritt.

6.3 Anfechtung von Rechnungen

Jede Anfechtung einer von 24PM ausgestellten Rechnung muss begründet per Einschreiben oder über das zu diesem Zweck vorgesehene elektronische Formular im Intranet des Mitglieds innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung der betreffenden Rechnung erfolgen.

Jede Anfechtung einer Rechnung muss enthalten:

  • Die genaue Referenz der Rechnung -
  • Die Höhe der Anfechtung -
  • Der Gegenstand der Anfechtung -
  • Gegebenenfalls Belege, die die Anfechtung begründen -.
  • Gegebenenfalls das Datum der Zahlung des unstrittig geschuldeten Betrags.

24PM wird auf jede Anfechtung, die gemäß diesem Artikel festgestellt wurde, eine begründete Antwort vorbehalten.

Wenn trotz der genannten Antwort die Streitigkeit fortbesteht, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 15 Tagen zu kündigen.

6.4 Verspätete und ausbleibende Zahlungen

6.4.1. Verzögerungen und Ausfälle bei der Zahlung durch das Mitglied

Für jede verweigerte Abbuchung einer fälligen Summe und generell für jede nicht am Fälligkeitstag gezahlte Summe werden von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von 1% pro Verzugsmonat sowie eine Strafklausel in Höhe von 10% des noch ausstehenden Betrags, mindestens jedoch 150 €, erhoben.

Im Falle einer verweigerten Probenahme führt 24PM neue Tests durch.

Eine Verwaltungsgebühr von 15 € pro Rückbuchung der Lastschrift wird verbucht.

Wenn die Situation weiterhin besteht, setzt sich 24PM mit dem betroffenen Mitglied in Verbindung und teilt ihm mit, dass es nun 10 Tage Zeit hat, eine der beiden folgenden Optionen zu wählen:

  • Wiedereinführung eines neuen Lastschriftverfahrens zugunsten von 24PM oder
  • Möglicherweise wählen, Vorauszahlungen im Sinne von Artikel 6.1 zu leisten, wobei die Häufigkeit und der Betrag zwischen den Parteien vereinbart werden.

Wenn keine der beiden Optionen vom Mitglied innerhalb der gesetzten Frist gewählt und umgesetzt wurde, behält sich 24PM das Recht vor, den Vertrag auf Kosten des Mitglieds gemäß Artikel 10 aufzulösen.

24PM hat darüber hinaus das Recht, den geschuldeten Betrag aus der finanziellen Sicherheit zu entnehmen, die gemäß Artikel 7 zu seinen Gunsten gestellt wurde.

6.4.2. Zahlungsverzögerungen und -ausfälle in der Leitung von 24PM

Jede Summe, die 24PM dem Mitglied schuldet und die nicht am Fälligkeitstag bezahlt wurde, wird von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung um Verzugszinsen erhöht, die auf 1% pro Monat festgelegt sind, sowie um eine Strafklausel in Höhe von 10% des noch ausstehenden Betrags, mit einem Minimum von 150 €.

Artikel 7 - Finanzielle Sicherheit, Garantiekonto und Treuhandkonto
7.1 Errichtung der Finanzsicherheit

Um die Zahlung des Betrages für den Betreuungsplan und die zusätzlich in Rechnung gestellten Leistungen und Kosten zu gewährleisten, stellt das Mitglied eine finanzielle Sicherheit in Höhe von 1.000,00 € bis 10.000,00 €, die bei Vertragsabschluss festgelegt wird.

Dieser Betrag wird auf das bei Vertragsabschluss angegebene Bankkonto überwiesen oder auf jedem von 24PM akzeptierten Weg eingezogen. Die finanzielle Garantie kann, wenn beide Parteien bei Vertragsabschluss zustimmen, durch eine persönliche Bürgschaft ergänzt werden; in diesem Fall wird ebenfalls ein Bürgschaftsvertrag abgeschlossen.

Die Höhe der finanziellen Sicherheit kann im Laufe der Zusammenarbeit durch einen Antrag des Mitglieds über sein Intranet oder von 24PM über den Projektmanager erhöht werden.

Es kann auch spontan vom Mitglied erhöht werden, sofern der eingezahlte Gesamtbetrag 10.000,00 € nicht übersteigt. Das Mitglied kann seine finanzielle Situation jederzeit einsehen, indem es sich in sein Intranet einloggt, wo seine Treuhand- und Garantiekonten aufgeführt sind.

7.2 Durchsetzung der finanziellen Sicherheit

Das Mitglied erkennt ausdrücklich das Recht von 24PM an, im Rahmen der Vertragsbeendigung den noch ausstehenden und gemäß Artikel 6.3 vom Mitglied nicht rechtsgültig bestrittenen Betrag aus der finanziellen Sicherheit, wie sie gemäß Artikel 7.1 gestellt wurde, zu entnehmen.

7.3 Schließung des Kontos und Rückgabe des Guthabens

Ein Mitglied, dessen Vertrag beendet wurde, kann die Rückgabe seiner finanziellen Sicherheit beantragen.

24PM hat 12 Monate Zeit, um den Restbetrag der Finanzgarantie an ein Mitglied zurückzuzahlen.

7.4 Wesentlicher Charakter von Artikel 7

Dieser Artikel ist ein wesentlicher Bestandteil des ROI 2021, ohne den 24PM den Vertrag mit dem Mitglied nicht abgeschlossen hätte und dessen Nichteinhaltung die Auflösung des Vertrags auf Kosten des Mitglieds gemäß Artikel 10 zur Folge hat.

Artikel 8 - Verlauf der Beziehung zwischen den Parteien
8.1 Zusammenarbeit zwischen dem Mitglied und 24PM

Da jedes Mitglied sein eigenes Fachgebiet und unterschiedliche Erwartungen hat, erfolgt die Begleitung durch 24PM von Fall zu Fall, je nach den Anweisungen und Informationen des Mitglieds.

In diesem Sinne verpflichtet sich das Mitglied, mit 24PM zusammenzuarbeiten, um es bei der Durchführung seiner Projekte hilfreich zu beraten. Die Entscheidungen werden gemeinsam zwischen dem Mitglied und 24PM getroffen.

Kein Vorwurf, der auf mangelnde aktive Mitarbeit des Mitglieds zurückzuführen ist, kann an 24PM gerichtet werden.

8.2 Beziehungen zwischen dem Mitglied und dem Projektmanager

Im Rahmen seiner Zusammenarbeit mit 24PM wird dem Mitglied ein Projektmanager zugewiesen, der während der gesamten Dauer des Vertrags mit 24PM sein bevorzugter Ansprechpartner sein wird. 24PM behält sich das Recht vor, dem Mitglied ohne Begründung einen neuen Project Manager zuzuweisen.

Das Mitglied hat seinerseits das Recht, 24PM per E-Mail oder über sein Intranet zu bitten, den Projektmanager zu wechseln, wenn es zu Missverständnissen kommt oder andere Gründe vorliegen, die den reibungslosen Ablauf des Vertragsverhältnisses beeinträchtigen.

Das Mitglied erkennt ausdrücklich an, dass jegliche Kommunikation in Bezug auf laufende Projekte über das Intranet oder per E-Mail an seinen Projektmanager und nur an diesen erfolgen kann.

Die Parteien haben das Recht, jedes zwischen ihnen geführte Gespräch zu Beweiszwecken aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen können von 24PM auch zur Verbesserung ihrer Dienstleistungen verwendet werden.

8.3 Beteiligte an der Zusammenarbeit zwischen dem Mitglied und 24PM

8.3.1 Typologie

Um einen optimalen Service für seine Mitglieder zu gewährleisten, setzt 24PM :

  • Angestellte Mitarbeiter, die zum Personal von 24PM gehören und deren Stundensätze je nach Dienstalter und Kompetenz berechnet werden (Tarife einsehbar wie in Artikel 5 beschrieben).
  • Genossenschaftler C, unabhängig, die einen Anteil des Typs C bei 24PM gezeichnet haben;
  • Hauptgesellschafter, die Anteile des Typs A bei 24PM gezeichnet haben
  • Subunternehmer oder Zeitarbeitskräfte, auf die 24PM insbesondere dann zurückgreift, wenn sie zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht über die für bestimmte Aufgaben erforderlichen Ressourcen verfügt. Der Preis für die von Subunternehmern erbrachten Dienstleistungen wird nach der folgenden Formel festgelegt: Einkaufspreis + Handelsspanne. Die Einzelheiten der Preise sind auf die in Artikel 5 angegebene Weise einsehbar.

8.3.2. Wechsel des Teams

24PM behält sich das Recht vor, die Zusammensetzung des Teams, das der Begleitung des Mitglieds zugewiesen ist, jederzeit und ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern, mit Ausnahme des Falls, dass eine solche Änderung eine Änderung der Preisgestaltung mit sich bringt.

Im letzteren Fall wird das Mitglied über die Änderung und ihre finanziellen Auswirkungen informiert und kann darauf in der in Artikel 5.3 festgelegten Weise reagieren.

8.3.3. Beziehungen zwischen dem Mitglied und den verschiedenen Akteuren

Das Mitglied verpflichtet sich ausdrücklich zu :

  • den angestellten Mitarbeitern von 24PM, die an seinem Projekt arbeiten, keine Anweisungen zu erteilen, wobei jegliche diesbezügliche Kommunikation nur an seinen Projektmanager gemäß Artikel 8.2 gerichtet werden darf;
  • Ohne vorherige Zustimmung von 24PM dürfen sie ihre Tätigkeit weder ganz noch teilweise an 24PM delegieren ;

Das Mitglied erkennt ausdrücklich an, dass der vorliegende Artikel 8.3.3 eine wesentliche Klausel des vorliegenden ROI 2021 ist, deren Nichteinhaltung die Auflösung des Vertrags zu seinen Lasten gemäß Artikel 10 zur Folge hat.

8.4 Wiederkehrende Aufgaben

Das Mitglied kann 24PM wiederkehrende Aufgaben auf der Grundlage eines maximalen monatlichen Budgets anvertrauen, das vom Mitglied festgelegt wird und der Annahme oder Ablehnung im alleinigen Ermessen von 24PM unterliegt.

Diese Aufgaben werden dann von den Mitarbeitern von 24PM ausgeführt, solange die vom Mitglied festgelegte Budgetgrenze noch nicht erreicht ist. Bei diesen Aufgaben kann es sich um Wartungs-, Überwachungs- oder Monitoringaufgaben handeln, deren Zeitaufwand je nach Bedarf und Budget des Mitglieds variiert (z. B. Animation von sozialen Netzwerken, Überprüfung des Computerparks, regelmäßige Wartungsdienste, ...).

Das Mitglied kann das monatliche, wöchentliche oder tägliche Limit für jede wiederkehrende Aufgabe selbst über sein Intranet oder per E-Mail an seinen Project Manager ändern.

Wenn das Limit erhöht wird, kann es, sofern das Mitglied keine gegenteilige Anweisung erteilt, sofort für den aktuellen Zeitraum (Tag/Woche/Monat) gelten. Bei einer Senkung hingegen gilt sie erst ab dem Beginn des nächsten Zeitraums.

8.5. Pflichten von 24PM

8.5.1. Verpflichtung zum Mittel

Für die Erfüllung der Verpflichtungen, die in diesem ROI 2021 und in jedem anderen vertraglichen, gesetzlichen oder regulatorischen Dokument, das auf die Beziehung zwischen den Parteien anwendbar ist, beschrieben sind, hat 24PM eine Verpflichtung zur Erbringung von Mitteln und keinesfalls eine Verpflichtung zur Erbringung von Ergebnissen.

24PM verpflichtet sich daher, alle Anstrengungen zu unternehmen, um alle von den Mitgliedern benötigten Dienstleistungen innerhalb des Bereichs und der Grenzen seiner Kompetenzen, wie in seiner Satzung festgelegt, anzubieten, ohne jedoch das Ergebnis zu garantieren.

8.5.2. Beschränkung der Haftung

Eine eventuelle Haftung von 24PM kann darüber hinaus nur im Verhältnis zu dem Betrag, den das Mitglied für die angeforderte Dienstleistung bezahlt hat, erfolgen, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8.6 Pflichten des Mitglieds

Zusätzlich zu den anderen in diesem ROI 2021 und allen anderen vertraglichen, gesetzlichen oder regulatorischen Dokumenten, die auf die Beziehung zwischen den Parteien anwendbar sind, beschriebenen Verpflichtungen hat das Mitglied die folgenden Verpflichtungen:

8.6.1 Verpflichtung zur Datensicherung

Das Mitglied erkennt ausdrücklich an, dass es alleiniger Herr über seine Daten ist und folglich auch allein dafür verantwortlich ist, regelmäßig Sicherungskopien dieser Daten zu erstellen. 24PM lehnt jede Verantwortung für den Fall ab, dass das Mitglied diesen Artikel nicht einhält.

8.6.2. Vernünftiger Umgang mit Ressourcen

Das Mitglied verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten und von den Mitgliedern gemeinsam genutzten IT-Ressourcen (Server, Remote-Stationen ...) auf normale und nicht missbräuchliche Weise zu nutzen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch :

  • Server nicht für den Massenversand von E-Mails verwenden, es sei denn, der Server ist für diese Art von Aktivität vorgesehen;
  • Keine Software installieren, die Computerviren enthält ;
  • Keine illegalen Dateien (Musik, Bilder ...) speichern oder verbreiten ;
  • Verwendet keine Serversitzungen als Supercomputerknoten ;
  • Keine Peer-to-Peer-Verbindungen auf den Servern oder IRC praktizieren.
8.8. Geistiges Eigentum

8.8.1. Begrenzte Nutzung

24PM bleibt alleiniger Inhaber aller geistigen Rechte an Software, Konzepten, Projekten, Ideen und anderem, die auf Anfrage eines Mitglieds entwickelt wurden, und kann diese für eigene Rechnung oder für die Rechnung eines anderen Mitglieds verwenden.

24PM überträgt den Mitgliedern nur ein begrenztes Nutzungsrecht an seiner Software, seinen Konzepten, Projekten, Ideen und anderem. Das Mitglied wird daher die Zustimmung von 24PM für jede Nutzung durch einen Dritten, unabhängig von der Form und dem Medium, von Elementen, die von 24PM entwickelt wurden, einholen, wobei 24PM sich verpflichtet, sich dem nicht zu widersetzen, solange die Urheberschaft des geistigen Eigentums nicht missbraucht wird und diese Nutzung nicht den Interessen von 24PM, des Mitglieds oder anderer Mitglieder zuwiderläuft.

8.8.2. Grafische Charta

Das Recht, jede von 24PM entwickelte Grafikcharta zu verwenden, ist auf das Mitglied beschränkt und nur in Verbindung mit der in seinem Vertrag angegebenen Aktivität, unter Ausschluss jeder anderen Aktivität.

8.8.3. Recht auf Nutzung

Im Falle der Beendigung des Vertrags eröffnet die Zahlung aller Rechnungen durch das Mitglied dem Mitglied ein nicht-exklusives Nutzungsrecht an dem von 24PM im Rahmen der Zusammenarbeit entwickelten geistigen Eigentum.

Das ehemalige Mitglied wird jedoch darauf achten, dass es in jeder Kommunikation, die diese Elemente nutzt, auf die Urheberschaft von 24PM an den Rechten des geistigen Eigentums hinweist.

Artikel 9 - Abwerbeverbotsklausel

Das Mitglied darf während der Laufzeit des Vertrags sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Vertrags kein Personal und/oder keinen Anbieter von 24PM einstellen, zu welchem Zweck auch immer.

Im Falle eines Verstoßes gegen diese Klausel ist das Mitglied verpflichtet, einen Pauschalbetrag zu zahlen, der dem Bruttojahresgehalt der abgeworbenen Person zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens entspricht.

Das Mitglied erkennt ausdrücklich an, dass dieser Artikel 9 eine wesentliche Klausel dieser ROI 2021 ist, deren Nichteinhaltung die Auflösung des Vertrags zu seinen Lasten gemäß Artikel 10 zur Folge hat.

Artikel 10 - Auflösung des Vertrags zu Lasten des Mitglieds oder von 24PM

Jeder schwerwiegende Verstoß des Mitglieds oder von 24PM gegen seine Verpflichtungen führt von Rechts wegen, ohne Vorankündigung und ohne vorherige Intervention irgendeines Gerichts zur Auflösung des vorliegenden Vertrags.

Eine "schwerwiegende Verletzung" im Sinne des vorstehenden Absatzes ist jede Verletzung durch eine der Parteien, die das notwendige Vertrauen zwischen den Parteien so stark beeinträchtigt, dass eine weitere Zusammenarbeit zwischen ihnen unmöglich wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verletzung der Artikel 6.4, 7, 8.3.3 und 9.

Die vorstehenden Modalitäten für die Auflösung von Rechts wegen berühren nicht die Auflösung des vorliegenden Vertrags aufgrund einer anderen Verletzung des vorliegenden Vertrags gemäß den Formen und Bedingungen des allgemeinen Rechts, wie sie in den auf den Vertrag anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen oder Verordnungen festgelegt sind.

Durch die Wirkung einer beliebigen Entschließung :

  • Die Partei, zu deren Lasten der Vertrag aufgelöst wird, schuldet der anderen Partei eine pauschale und nicht reduzierbare Entschädigung in Höhe von drei Monatsbeiträgen für den abgeschlossenen Begleitplan, mindestens jedoch 1000 €;
  • Die Gesamtheit der vom Mitglied an 24PM und umgekehrt noch geschuldeten und gemäß Artikel 6.3 nicht rechtsgültig angefochtenen Beträge werden von 24PM von der in Anwendung von Artikel 7 gestellten Sicherheit abgezogen;
  • Die Gesamtheit der Summen, die das Mitglied 24PM im Rahmen des zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrags schuldet, bleibt endgültig bei 24PM und umgekehrt.
Artikel 11 - Schlussklauseln
11.1. Inkrafttreten und Änderungen dieser ROI 2021

Diese ROI 2021 tritt am 1. Mai 2021 in Kraft, sofern bei Abschluss des Vertrags mit dem Mitglied nichts anderes angegeben wird.

24PM behält sich das Recht vor, diese ROI 2021 einseitig zu ändern. Wenn die ROI 2021 von 24PM geändert wird, erhält das Mitglied eine E-Mail-Benachrichtigung, in der die Änderungen angegeben sind oder in der das Mitglied aufgefordert wird, die Änderungen auf der Website 24pm.be einzusehen.

Ab dem Versand der E-Mail hat das Mitglied 10 Tage Zeit, um die Änderung des ROI 2021 anzufechten.

Nach Erhalt der möglichen Anfechtung setzt 24PM alle Leistungen aus, die von der betreffenden Änderung des ROI 2021 betroffen sind. In diesem Fall werden die Parteien versuchen, die Streitigkeit im gegenseitigen Einvernehmen beizulegen.

Wenn keine einvernehmliche Alternative gefunden werden konnte und die Streitigkeit daher fortbesteht, hat jede Partei das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 15 Tagen einseitig zu kündigen.

Falls innerhalb von 10 Tagen nach Versand der E-Mail, die das Mitglied über die Änderung des ROI 2021 informiert, kein Widerspruch erfolgt, gilt der ROI 2021 als angenommen und wird ab dem Ablauf der genannten 10 Tage angewendet.

11.2. Benachrichtigungen

Sofern nicht anders vertraglich vereinbart, einschließlich innerhalb dieses ROI 2021, erfolgen alle Mitteilungen gemäß diesem ROI 2021, einschließlich der Fristsetzungen, per E-Mail.

11.3 Anwendbares Recht, Schlichtungsklausel und Schiedsklausel

11.3.1. Belgisches Recht

Dieser ROI 2021 unterliegt ausschließlich belgischem Recht.

11.3.2. Schlichtungsklausel

Im Falle von Streitigkeiten über die Auslegung, Durchführung und Auswirkungen dieses ROI 2021 und ganz allgemein des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags werden die Parteien zunächst eine Mediation in Anspruch nehmen, die von der am schnellsten handelnden Partei über das Brussels Business Mediation Center VoG (https://www.bmediation.eu/).

Die Mediation wird auf Französisch abgehalten.

11.3.3. Schiedsgerichtsklausel

Die Parteien vereinbaren, dass im Falle einer Streitigkeit über die Auslegung, Ausführung und Auswirkungen dieser ROI 2021 und, allgemeiner, des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags, und wenn die Beilegung dieser Streitigkeit durch die in Artikel 11.3.2 dieser ROI 2021 vorgesehene Vermittlung nicht gelingt, diese Streitigkeit auf Antrag der am schnellsten handelnden Partei dem Schiedsverfahren der CHAMBRE D'ARBITRAGE ET DE MÉDIATION ASBL (

) gemäß ihrer Geschäftsordnung.

Das Schiedsverfahren wird in französischer Sprache abgehalten.

11.4. Teilbarkeitsklausel

Die Nichtigkeit einer Bestimmung dieses ROI 2021 berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses ROI. Die Parteien werden sich nach besten Kräften bemühen, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung mit gleicher Wirkung zu ersetzen.

11.5. Vorrang der französischen Version des ROI 2021

Im Falle einer Übersetzung des ROI 2021 in eine andere Sprache als Deutsch erkennt das Mitglied an, dass diese Übersetzung nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt wird.

Bei unterschiedlicher Auslegung zwischen der französischen und der anderen Version hat die französische Version Vorrang.

11.6 DSGVO und Datenschutz

24PM und das Mitglied sind verpflichtet, den vertraulichen Charakter aller Informationen zu wahren, die im Rahmen der Ausführung des zwischen ihnen geschlossenen Vertrags mitgeteilt werden. Sie verpflichten sich, keine dieser Informationen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei offenzulegen.

In Übereinstimmung mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) verpflichtet sich das Mitglied, proaktiv mit 24PM zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass alle Vorgänge, bei denen Daten verarbeitet werden, die von der DSGVO betroffen sind, in voller Übereinstimmung mit der DSGVO erfolgen.

Wenn 24PM vom Mitglied beauftragt wird, die Einhaltung der DSGVO zu seinen Gunsten umzusetzen, verpflichtet sich das Mitglied, alle vom Beauftragten von 24PM angeforderten Elemente zur Verfügung zu stellen, damit dieser seinen Auftrag rechtmäßig und schnell ausführen kann.

Das Mitglied stellt 24PM daher von allen Bußgeldern frei, die als Folge der Nichteinhaltung der genannten Vorschriften durch das Mitglied oder einen seiner Angestellten, Subunternehmer usw. gegen das Mitglied verhängt werden könnten.

24PM ist berechtigt, jegliches Hosting von Daten, Sites, Servern, deren Konformität mit der DSGVO nicht nachgewiesen wurde, bis zur beweiskräftigen Überprüfung der tatsächlichen Konformität auszusetzen.

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