Die I.O.R. regelt die Rechte und Pflichten der Mitglieder innerhalb des 24PM-Systems.

die auf die Vertragsadresse https://reload.24pm.agency/FR/roi.awp antwortet

Geschäftsordnung 2018

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Artikel 1 - Vorstellung von 24PM
A. Definitionen

24PM ist ein Unternehmen in Form einer Genossenschaft mit beschränkter Haftung (S.C.R.L.), das Dienstleistungen in den Bereichen Geschäftsentwicklung und Genossenschaftsstrategie anbietet. Ihr Ziel ist es, ihren Mitgliedern gemeinsame Ressourcen zu Vorzugspreisen zur Verfügung zu stellen.

24PM stellt insbesondere die folgenden nicht erschöpfenden Ressourcen zur Verfügung:
- Computerserver ;
- Angestellte Mitarbeiter ;
- Consulting-Leistungen der Partner ;
- Projektmanagement ;
- Strategische Beratung ;
- Werbeflächen und Ähnliches.

Im Sinne dieser Geschäftsordnung (GO) ist zu verstehen unter:

Stratege: Jeder Gesellschafter, Genossenschafter, Arbeitnehmer oder Bedienstete von 24PM, der strategische Betreuungsaufgaben wahrnimmt.

Stratege-Assistent: Jeder 24PM-Mitarbeiter, der eng mit einem Strategen zusammenarbeitet und insbesondere die Aufgabe hat, bei schnellen taktischen Nachfolgetreffen zwischen Affiliates und Strategen zu vermitteln.

B. Verfügbare Dienste

Die gesamte Tätigkeit von 24PM ist in ihrer Satzung, die im Belgischen Staatsblatt erschienen und auf der Website https://reload.24pm.agency abrufbar ist, ausführlich beschrieben. Die Mitglieder bestätigen, dass sie diese Satzung zur Kenntnis genommen haben und ihr vorbehaltlos zustimmen.

C. Genossenschafter C und Hauptgesellschafter

Zu den Genossenschaftsmitgliedern von 24PM gehören neben den Mitgliedern nach dieser Satzung und den Gründern auch Genossenschaftsmitglieder mit C-Anteilen, die unbeschadet ihrer Mitgliedschaft und aufgrund ihrer besonderen Fähigkeiten auf Wunsch der Mitglieder Dienstleistungen für diese erbringen können. Die Zeichnung von C-Anteilen durch diese Genossenschaftsmitglieder wird nicht durch diese I.O.R. geregelt und ist Gegenstand einer separaten Vereinbarung und Geschäftsordnung, deren Bestimmungen gegebenenfalls mit den Bestimmungen dieser I.O.R. kumuliert werden.

Artikel 2 -Öffentliche und Vorzugstarife
A. Öffentliche Tarife

Unter öffentlichen Tarifen versteht man Tarife, die auf dem Markt für eine bestimmte Tätigkeit angeboten werden.

Für jede Aktivität legt der Vorstand von 24PM die öffentlichen Tarife auf der Grundlage der Marktregeln fest; sie basieren auf den führenden Strukturen in ihrem Bereich.

Sie werden den Versorgungsanwärtern und künftigen Versorgungsanwärtern gemäß Abschnitt C mitgeteilt.

Im Falle einer späteren Änderung dieser öffentlichen Tarife, die vom Verwaltungsrat beschlossen wird, werden die Mitglieder per elektronischer Mitteilung darüber informiert, unbeschadet der Möglichkeit für die Mitglieder, innerhalb von fünfzehn Werktagen nach dieser Mitteilung per Einschreiben begründete Einwände gegen diese Änderung zu erheben. Im Falle einer Anfechtung entscheidet der Verwaltungsrat von 24PM endgültig über die Gründe für die Anfechtung und ändert gegebenenfalls den von dem betreffenden Mitglied angefochtenen Tarif. Wird der ursprünglich geänderte Tarif beibehalten, hat der Affiliate das Recht, die Anwendung von Artikel 17.B in Anspruch zu nehmen, unbeschadet der Möglichkeit des Affiliates, die Mitgliedschaft gemäß Artikel 12 zu beenden.

B. Vorzugstarife

Unter Vorzugstarifen sind Tarife zu verstehen, die 24PM seinen Mitgliedern anbietet und die Tarifen entsprechen, die um einen Rabatt gegenüber den öffentlichen Tarifen vermindert sind, der je nach Art dieser Tarife variiert und auf dem Genossenschaftsmodell von 24PM beruht.

Diese Vorzugstarife werden von 24PM unter Berücksichtigung des Gleichgewichts der Genossenschaft, die auf der Solidarität zwischen den Mitgliedern beruht, angeboten.

Der Affiliate kann sich für eine von drei Arten von Vorzugspreisen entscheiden, wenn er eine 24PM-Mitgliedschaft abschließt:

- Tarif A: In diesem Fall wird auf die Leistungen ein Rabatt gegenüber dem öffentlichen Tarif in Höhe von 15% dieses öffentlichen Tarifs gewährt; im Falle der Anwendung von Artikel 12 wird jedoch vom Mitglied keine Entschädigung für den Rückkauf der geistigen Eigentumsrechte gefordert, die 24PM aufgrund von Artikel 15.E. hält.

- Tarif B (oder Normaltarif): In diesem Fall wird dem Mitglied ein Standardrabatt gewährt; im Falle der Anwendung von Artikel 12 werden die nach dieser Bestimmung geschuldeten Beträge gemäß den in Artikel 12.C festgelegten Modalitäten begrenzt.

- Tarif C: In diesem Fall wird dem Mitglied ein zusätzlicher Rabatt von 15% gegenüber dem Tarif B gewährt, und im Falle einer Kündigung der Mitgliedschaft auf Initiative des Mitglieds ist die in Artikel 12.C vorgesehene Beschränkung, insbesondere in zeitlicher Hinsicht, nicht mehr anwendbar; die in Artikel 12.B vorgesehene Rückkaufsentschädigung darf jedoch 2.000.000,00 € (2 Millionen Euro) nicht übersteigen. Diese Bestimmung ist besonders gerechtfertigt und wird vom Mitglied akzeptiert, weil 24PM bei diesem Tarif möglicherweise "mit Verlust" arbeiten muss, was wirtschaftlich nur bei einer dauerhaften Zusammenarbeit in einer Weise gerechtfertigt wäre, dass dieser "Verlust" im Falle einer relativ schnellen Beendigung der Mitgliedschaft, insbesondere auf Initiative des Mitglieds, angemessen aufgeholt werden kann.

Wenn der Partner zum Zeitpunkt seines Beitritts oder zum Zeitpunkt der Mitteilung dieser I.O.R. an bereits bestehende Partner keine Präferenz für die Anwendung eines bestimmten Tarifs angegeben hat, wird standardmäßig der Tarif B angewendet.

Die ursprüngliche Wahl eines Tarifs auf der Grundlage dieser ROI wird durch seine Angabe im Mitgliedsvertrag materialisiert; jede Änderung des Tarifs während der Mitgliedschaft wird durch einen Zusatz zum ursprünglichen Mitgliedsvertrag vorgenommen.

Im Falle einer Änderung des anwendbaren Tarifs während der Mitgliedschaft bleibt der zuvor anwendbare Tarif und seine besonderen Folgen bei Beendigung der Mitgliedschaft bis zu dem Tag anwendbar, an dem der anwendbare Tarif geändert wird.

C. Festsetzung der Gebühren

Für jede Art von Leistung legt 24PM den öffentlichen Tarif und den Vorzugstarif für die Mitglieder fest, wobei die Differenz dem von 24PM gewährten Rabatt entspricht. Unbeschadet der Anwendung von Punkt A, Absatz 4, können alle öffentlichen und Vorzugstarife auf der Website https://reload.24pm.agency nach Identifizierung im Intranet und im Mitgliederbereich eingesehen werden, wobei dem Partner bei der Unterzeichnung des Partnervertrags eine Referenztabelle zur Verfügung gestellt wird.

Alle Preise, die dem Partner mitgeteilt werden, einschließlich der vorliegenden B.I.R., verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

D. Debriefing-Meeting

Die Briefing- und Debriefing-Sitzungen und die damit verbundenen Kosten (Telefon, Fax, E-Mail, ...), die auf die strategische Einrichtung eines Projekts und seine Nachbereitung abzielen, sind Gegenstand eines Rabatts auf 100% im Vergleich zu den öffentlichen Tarifen außer:

  • wenn das Treffen außerhalb der Räumlichkeiten von 24PM stattfindet; in diesem Fall wird eine Aufwandsentschädigung von 30€ pro angefangene Stunde des Treffens berechnet.
  • wenn eine Nachbesprechung eine taktische Besprechung ist oder teilweise von einem Strategischen Assistenten übernommen wird, in diesem Fall wird die Besprechung zum Assistentenpreis (d.h. ein Betrag zwischen 20 € und 34 € pro Stunde) entsprechend den Kosten des Strategischen Assistenten berechnet, aber nicht rabattiert, wobei der Partner die Kosten des Strategischen Assistenten ohne Bewertung oder zusätzliche Rechnungsstellung zugunsten von 24PM übernimmt.
E. Weiterberechnung von Mieten für externe Infrastruktur

Wenn 24PM für die spezifischen Bedürfnisse eines Partners externe Infrastruktur (Netzwerk, Hardware, Gebäude, ...) anmieten muss, werden die Mietbeträge dem Partner zum Selbstkostenpreis weiterberechnet. Eine Verwaltungsgebühr von 4,00 € pro verarbeitetem Dokument wird zur Deckung der Verwaltungskosten in Rechnung gestellt.

F. Freie Leistungen von Genossenschaftern C

Zusätzlich zu den unter A. und B. dieses Artikels genannten Leistungen können die C-Genossenschafter den Mitgliedern freie Leistungen anbieten, wie z.B. insbesondere und ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Akquisitionsleistungen, Ergebnisleistungen, Leistungen auf Provisionsbasis, spezifische Stundenleistungen, jeweils im Zuständigkeitsbereich der betreffenden C-Genossenschafter.

Die Vereinbarung, die zwischen einem Genossenschaftsmitglied C und dem angeschlossenen Unternehmen über die Erfüllung einer der genannten Aufgaben zustande kommt, erfolgt über 24 PM, das dem angeschlossenen Unternehmen diese Leistungen in Rechnung stellt; unbeschadet der entsprechenden Rechnung und der in Artikel 2 D. genannten spezifischen Kosten, Diese Vereinbarung führt folglich zu einem Vermerk im Intranet gemäß Artikel 10, einem Element mit der Bezeichnung "Vertrag" im Wert von 1 € zzgl. MwSt., der den Verwaltungskosten dieser Vereinbarung entspricht und dem Mitglied von 24PM in Rechnung gestellt wird, wobei die Zahlung der entsprechenden Rechnung des Genossenschafters C als unwiderrufliche Annahme der Bedingungen des Vermerks im Intranet gilt. Zum Beispiel: Element "Vertrag", Menge "1", Rabatt "0%", Titel "Vereinbarung Genossenschaftler C", Beschreibung: "Kundenwerbung, Provision von 20% auf den Umsatz, Stundensatz 30€ statt 50€, Reisekosten zuzüglich 0.40€/Km, Dauer des Auftrags 6 Monate, verlängerbar".

 G. Zwingende Aufgaben

24PM kann ausnahmsweise, ohne die Zustimmung des Partners einholen zu müssen, jede zwingende Aufgabe planen, ausführen oder ausführen lassen, mit deren Umsetzung eines oder mehrere der folgenden Ziele verfolgt werden:

  •  - Die Interessen des Affiliates wahren
  • - Die Sicherheit der Daten des Affiliates wahren
  • - Den Ruf des Affiliates wahren
  • - Die Prozesse des Affiliates präventiv auf Rechtskonformität bringen

Beispiel: Auf eine Verunglimpfung in sozialen Netzwerken reagieren, ein Backup installieren und dessen Funktionstüchtigkeit überprüfen, eine Sicherheitslücke beheben oder veraltete Software aktualisieren, auch wenn dies bedeutet, dass Lizenzen bezahlt werden müssen.

24PM wird dennoch alle zwingenden Aufgaben auf erste Aufforderung des Partners einstellen.

Unbeschadet des Vorstehenden kann ein Partner, der als "nicht konform" eingestuft wird, ohne vorherige Ankündigung von den Computerservern oder der Infrastruktur von 24PM entfernt werden, wenn sich bei der Ausführung einer zwingenden Aufgabe herausstellt, dass die Situation des Partners die anderen Partner durch das Bestehen oder die Entstehung einer Situation gefährdet, die gegen Gesetze und Vorschriften oder die Marktgepflogenheiten verstößt.

Eine solche Abweichung auf Initiative von 24PM kann niemals als eine Nichterfüllung des Mitgliedsvertrags oder dieser R.O.I. durch 24PM angesehen werden.

Zwingende Aufgaben sowie alle Leistungen, die bereits vor dem Antrag auf Beendigung des Mitglieds oder der Entfernung des nicht konformen Mitglieds erbracht wurden, bleiben von diesem Mitglied geschuldet.

Artikel 3 -Mitgliedschaft bei 24PM
A. Affiliate-Mitgliedschaft

Unbeschadet der Anwendung von Artikel 4 dieser R.O.I. wird der angegliederte Bewerber als angegliedertes Mitglied betrachtet, wenn ein Mitgliedsvertrag zwischen 24PM und ihm abgeschlossen wird.

Die Mitgliedschaft wird durch die Eintragung in das Partnerschaftsregister materialisiert.

B. Spezifischer Tätigkeitsbereich (DAS)

Außer bei ausdrücklicher vertraglicher Abweichung zwischen dem Affiliate und 24PM kann sich jeder Affiliate-Vertrag mit 24PM nur auf ein und dieselbe spezifische Aktivität beziehen, die vom Kandidaten des Affiliate-Vertrags ausgeübt wird. Bei der Unterzeichnung des Anschlussvertrags zeichnet der Anwärter einen Gesellschaftsanteil des Typs B mit einem Nennwert von 1,00 € und wird Genossenschaftsmitglied der SCRL 24PM.

C. Kredit-Toleranz

Ab seiner Mitgliedschaft bei 24PM kann der Partner über eine "Kredittoleranz" verfügen, die es ihm ermöglicht, ab seinem Eintritt von den von 24PM angebotenen Dienstleistungen zu profitieren. Die "Kredittoleranz" ist zu Beginn der Mitgliedschaft auf 1.000€ pro Geschäftsbereich begrenzt.

Die Kredit-Toleranz kann von 24PM auf der Grundlage der Kundenerfahrung frei geändert werden, ohne dass 24PM dies begründen muss. Sie kann unter anderem im Falle einer positiven Zahlungserfahrung erhöht werden, und im Falle einer verspäteten oder fehlenden Zahlung verringert oder aufgehoben werden. Jede Erhöhung, Senkung oder Streichung der Kredittoleranz wird dem Affiliate über das Intranet mitgeteilt. Im Falle einer Verringerung oder Aufhebung der Kredittoleranz werden die offenen Kreditbeträge ohne vorherige Mahnung sofort fällig.

E. Dauer

Der Mitgliedsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann nur gemäß den Modalitäten dieser R.O.I. beendet werden.

Artikel 4 -Annahme der Satzung und der GVO von 24PM
A. Satzung und ROI

Mit der Unterzeichnung des Partnerschaftsabkommens bestätigen die Partner ausdrücklich, dass sie die Anwendung der Satzung und dieser ROI zur Kenntnis genommen und ihr Einverständnis damit erklärt haben.

B. Kompetenzen

Die Mitglieder erkennen auch an, dass 24PM ein Unternehmen ist, das in seinem Tätigkeitsbereich, wie in seiner Satzung und in Artikel 1 dieser B.I.R. beschrieben, spezialisiert und kompetent ist.

C. Nichtbeanspruchung

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verpflichten sich sowohl 24PM als auch der Partner, während einer Dauer von fünf Jahren nach Beendigung der Mitgliedschaft weder direkt noch indirekt einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin (darunter sind beispielhaft und nicht einschränkend alle Arbeitnehmer, Angestellten, freien Mitarbeiter, Teilhaber usw. zu verstehen) des Partners oder von 24PM, je nach Fall, außerhalb eines Mitgliedsvertrags mit 24PM anzufordern oder mit ihm oder ihr zusammenzuarbeiten.

Artikel 5 - Mandat

Der Partner bevollmächtigt den Vorstand von 24PM, in seinem Namen das in Artikel 3.A dieser B.R.I. genannte Partnerregister zu unterzeichnen, und zwar bei Aufnahme, Abtretung, Abmeldung und Beendigung der Mitgliedschaft des Partners im Netzwerk von Rechts wegen.

Artikel 6 - Monatlicher Mitgliedsbeitrag, Tarife und Gebühren
A. Fester monatlicher Beitrag

Neben der Anmeldegebühr von 1,00 € gemäß Artikel 3.A dieser I.R. zahlt das Mitglied einen festen monatlichen Beitrag pro Tätigkeitsbereich gemäß Artikel 3.B dieser I.R. Die Höhe dieses Beitrags ist auf dem Mitgliedsvertrag angegeben.

Wenn das Mitglied zu mehreren DAS beraten wird, kann dem übernehmenden Unternehmen ein zusätzlicher Beitrag zu einem ermäßigten Tarif auf der Grundlage der folgenden Tabelle in Rechnung gestellt werden:

  • 2. DAS: 20% Rabatt auf den Tarif des vertraglich vorgesehenen Grundbeitrags
  • 3. DAS: 30% Rabatt auf den Tarif des vertraglich vorgesehenen Grundbeitrags
  • 4. DAS: 40% Rabatt auf den Tarif des vertraglich vorgesehenen Grundbeitrags
  • 5. und folgende DAS: 50% Rabatt auf den vertraglich festgelegten Grundbeitrag.
B. Stündliche Leistungen

Der Affiliate bezahlt jede angeforderte Dienstleistung nach folgender Berechnungsmethode: - Dienstleistungen, die von 24PM-Mitarbeitern oder Leiharbeitern erbracht werden: Stundenpreis = ((monatlicher Bruttolohn * 16 * 2,2)/52/30) Anm.: Zum Vergleich: Einem nicht angeschlossenen Kunden von 24PM würde die folgende Berechnungsformel zugute kommen: Stundenpreis = ((monatliches Bruttogehalt * 14 * 8)/52/32)

 

Je nach den vom Mitglied gewählten Vertragsoptionen kann der ermäßigte Tarif daher nach oben oder unten variieren (cfr Artikel 2.B).

C. Unterauftragsvergabe

24PM kann auch Subunternehmer einsetzen; dies gilt insbesondere, wenn die von 24PM erbrachten Dienstleistungen vorübergehend nicht verfügbar sind, wenn die vom Partner geforderten Fristen von 24PM nicht eingehalten werden können oder wenn die benötigte Dienstleistung oder das benötigte Produkt normalerweise nicht von 24PM angeboten wird, aber für die Projekte des Partners notwendig ist.

Der Preis für die von Subunternehmern erbrachten Dienstleistungen wird nach folgender Formel festgelegt:- Kaufpreis + 12.5% Der Partner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass 24 PM für bestimmte Dienstleistungen und in bestimmten, oben aufgeführten Situationen Subunternehmer einsetzt, und zwar ohne Regressansprüche des betreffenden Partners gegenüber 24PM.

Die Kosten für die Beaufsichtigung der Unterauftragnehmer sind in der 12.5% Managementgebühr enthalten, die dem Partner gemäß dem Vorstehenden in Rechnung gestellt wird.

D. Kosten und Auslagen

Zusätzlich zu den unter A bis C genannten Beträgen zahlt das Mitglied auch die folgenden Gebühren:
- Lieferung von Ausrüstung: Kaufpreis + 25% zur Deckung der Kosten für den Ersatz von Verschleißteilen während der gesetzlichen Garantiezeit oder All-Inclusive-Leasing, das Gegenstand einer separaten Vereinbarung ist;

- Kopien und maschinengeschriebene Briefe: 4,00 € / Seite ;

- Reisekostenentschädigung für Treffen außerhalb der Räumlichkeiten von 24PM: 30€ pro angefangene Stunde ;
- Dateispeicherung: Kaufpreis des Datenträgers / 36 pro Jahr ;

- Besondere Gebühren für die Rechnungsstellung durch 24PM für Leistungen, die von einem Genossenschaftsmitglied C erbracht wurden: gemäß der Vereinbarung zwischen dem Genossenschaftsmitglied C und dem Mitglied gemäß Artikel 2.G. (z. B. Gebühren für die Wiederherstellung von Computerprotokollen von Anrufen im Rahmen einer Marktforschung, um die Marktforschung selbst in Rechnung zu stellen); diese Gebühren sind
werden zusätzlich zu dem in dem oben genannten Artikel 2.F vorgesehenen Pauschalbetrag von 1,00 € in Rechnung gestellt.
- Leistungen, die von einem Genossenschaftsmitglied C erbracht werden: die Kosten, die dem Genossenschaftsmitglied C zum Selbstkostenpreis entstehen, wobei der Gesamtbetrag dieser Kosten, sofern zwischen dem Mitglied und dem betreffenden Genossenschaftsmitglied C nichts anderes vereinbart wurde, 5% des Gesamtbetrags ohne Mehrwertsteuer der Leistungen übersteigt, die dem Mitglied von diesem Genossenschaftsmitglied in dem Quartal in Rechnung gestellt wurden, in dem diese Kosten entstanden sind und diese Leistungen in Rechnung gestellt wurden.

E. Datenspeicherung

Unabhängig von Artikel 15.C., der die angemessene Nutzung der Ressourcen von 24PM regelt, haben die von oder im Namen des Partners auf den Backup-Servern, Webservern, NAS (Network Access Storages) gespeicherten Daten Betriebskosten, die dem Partner ohne Marge auf der Grundlage der folgenden Formel weitergegeben werden:

MA = ((CTS+CTD+CC+CTD)/EUTA)*EUA ;

Wo:

  • MA = Jährlich in Rechnung gestellter Betrag. ;
  • CTS = Gesamtkosten für die Abschreibung der Server (über 3 Jahre) ;
  • CC = Kosten für die Internetverbindung der Server (Bandbreitenmiete, MultiWAN, Abschreibung der zugehörigen Hardware, ...) ;
  • CTD = Gesamtkosten der im Laufe des Jahres platzierten und ausgetauschten Discs ;
  • EUA = Vom Mitglied genutzter Platz, berechnet anhand der maximalen Größe, die während des Jahres genutzt wurde ;
  • EUTA = Von allen Partnern genutzter Raum, berechnet durch Addition aller Werte.
  • EUA jedes Partners.

Die Kosten für 1 GB Speicherplatz betrugen im Jahr 2014 beispielsweise 8,8 €. Da die Kosten für Technologien und Lizenzen sehr schnell schwanken können, sind die Preise der Vergangenheit keine Garantie für zukünftige Preise.

F. Leistungen der Genossenschafter C

Abweichend von Abschnitt B werden Leistungen, die von C-Genossenschaftern zugunsten der angeschlossenen Mitglieder erbracht werden, grundsätzlich zu einem Tarif in Rechnung gestellt, der mit den in Abschnitt B vorgesehenen Tarifen übereinstimmt.

Die vorgenannten C-Genossenschafter können jedoch entweder aufgrund ihrer besonderen Kompetenz in einem Fachgebiet oder zugunsten von Artikel 2 F. andere und gegebenenfalls erhöhte Tarife anwenden. Der Mitglied verpflichtet sich, sich über den Tarif eines Genossenschaftsmitglieds C zu informieren, bevor er ihn für eine Leistung gemäß dem oben genannten Artikel 2 F. in Anspruch nimmt, wobei das oben genannte Genossenschaftsmitglied C sich umgekehrt verpflichtet, die von ihm gegenüber dem Mitglied angewandten Tarife klar mitzuteilen, die der Verwalter von 24PM auffordern kann, sie zu mäßigen, um dem Mitglied einen angemessenen Rabatt aufgrund der Teilnahme am Genossenschaftssystem zu gewährleisten. Die Zahlung einer Rechnung von 24PM, die Leistungen eines Genossenschaftsmitglieds enthält, durch den Affiliate ist ein ausreichender Beweis dafür, dass er die Tarife akzeptiert, die von diesem Genossenschaftsmitglied C bei Leistungen zugunsten des betreffenden Affiliate angewendet werden.

 G. Schulungen

Für den Affiliate organisierte Schulungen werden auf der Grundlage einer Aufteilung der Kosten des Schulungsleiters zwischen den für die Schulung angemeldeten Affiliates nach folgender Formel abgerechnet:

Kosten pro Teilnehmer = 1.125 x (Kosten für Trainer + Kosten für Räumlichkeiten) / Anzahl der Teilnehmer

Die Anmeldung per Telefon, über die Website von 24PM oder über jedes andere von 24PM angebotene Mittel zu einer Schulung verpflichtet zur Teilnahme, die in Rechnung gestellt wird, auch im Falle einer Abwesenheit.

24PM kann dem abwesenden Mitglied kostenlos einen neuen Termin anbieten, wenn kurzfristig eine andere ähnliche Schulung stattfindet und sofern der von diesem Mitglied beim ursprünglichen Treffen freigewordene Platz von einem anderen Mitglied besetzt werden konnte.

Für individuelle oder dedizierte Schulungen gelten die in Abschnitt B dieses Artikels festgelegten Preise.

Artikel 7 - Automatische Erhöhung des monatlichen Beitrags

Der monatliche Beitrag kann von Rechts wegen jedes Jahr am Jahrestag des Vertrags um bis zu 5% erhöht werden. Wenn 24PM in einem Jahr die Erhöhung nicht vorgenommen hat, kann er diesen Erhöhungsprozentsatz auf die nächste fällige Erhöhung übertragen, ohne jedoch rückwirkend die neuen Tarife einzufordern.

Beispiel: 24PM hat zwei Jahre lang nicht erhöht, der Preis des monatlichen Beitrags ist gleich geblieben. Im dritten Jahr kann 24PM neben dem neuen Jahr auch die beiden vorherigen Jahre erhöhen, d. h. 3* max. 5% = max. 15% des Preises für den monatlichen Beitrag.

Artikel 8 - Rechnungsstellung
A. Häufigkeit der Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt alle 15 Kalendertage per Einzugsermächtigung des Partners zugunsten von 24PM.

24PM kann die Bereitstellung der Dienstleistungen aussetzen, wenn ein Partner seine oben genannte Einzugsermächtigung blockiert oder einschränkt. Wenn diese Blockierung oder Einschränkung länger als 90 Tage andauert, hat 24PM die Möglichkeit, ohne vorherige Mahnung oder Benachrichtigung die Mitgliedschaft zu Lasten des Affiliates zu beenden.

Im Falle einer Ablehnung einer Abbuchung (insbesondere aufgrund eines unzureichenden Guthabens auf dem betreffenden Bankkonto oder aus jedem anderen Grund, der nicht 24PM zuzuschreiben ist) kann dem Partner ohne vorherige Mahnung oder Benachrichtigung eine Bearbeitungsgebühr von 15 € für jede abgelehnte Abbuchung in Rechnung gestellt werden.

 B. Glättung

Bestimmte Partner können durch eine persönliche und unteilbare Bürgschaft von einer Glättung des Inkassos ihrer Rechnungen profitieren. Die Glättung ist Teil einer gesonderten Vereinbarung zwischen 24 PM und dem betreffenden Partner.

Im Falle der Nichteinhaltung der Fristen oder der Unmöglichkeit der Abbuchung bei der Anwendung einer Glättung kann die Glättung sofort von 24PM gekündigt und der Restbetrag sofort eingefordert werden.

C. Skonto

Außer in Fällen von Glättung wird für jede über eine Einzugsermächtigung in Auftrag gegebene Lastschrift ein Skontorecht in Höhe von 1% des eingezogenen Betrags auf der nächsten Rechnung des Affiliates gewährt. Wenn der Affiliate damit einverstanden ist, dass der Betrag am Ausstellungsdatum der Rechnung und nicht am Fälligkeitsdatum eingezogen wird, erhöht sich dieser Betrag auf 5%. Die Einstellungen für den automatischen Zahlungseingang können auf Wunsch des Affiliates angepasst werden und werden ab dem nächsten Monat wirksam.

D. Wiederkehrende Aufgaben

Der Partner kann 24PM auch wiederkehrende Aufgaben auf der Grundlage eines maximalen Monatsbudgets anvertrauen. Diese Aufgaben werden dann von den Mitarbeitern von 24PM ausgeführt, solange das vom Affiliate festgelegte Budgetlimit nicht erreicht ist. Bei diesen Aufgaben kann es sich um Wartungs-, Überwachungs- oder Monitoringaufgaben handeln, deren Zeitaufwand je nach Bedarf und Budget des Affiliates variiert (z. B.: Betreuung sozialer Netzwerke, Überprüfung des Computerparks, regelmäßige Wartungsdienste, ...).

Der Partner kann das monatliche, wöchentliche oder tägliche Limit für jede wiederkehrende Aufgabe selbst über das ihm zur Verfügung gestellte Intranet oder per E-Mail an die Adresse staff@24pm.be ändern. Wenn das Limit erhöht wird, kann es, sofern der Affiliate nichts anderes anweist, sofort für den aktuellen Zeitraum (Tag/Woche/Monat) gelten. Wird das Limit hingegen gesenkt, gilt es erst ab dem Beginn des nächsten Zeitraums, damit die vergangenen und bereits geplanten Stunden für den aktuellen Zeitraum das vom Partner festgelegte Limit nicht überschreiten können. Beispiel: Wenn ein Affiliate ein tägliches Budget von 20 € für die Verwaltung seiner sozialen Netzwerke (Eingriffe in Profile, Überwachung von Schlüsselwörtern, ...) festlegt und der zuständige Mitarbeiter 42 € pro Stunde berechnet, wird er automatisch die Arbeit unterbrechen, sobald er die Gesamtdauer von 29 Minuten erreicht hat, da die Planungssoftware ihn darauf hinweist, und seine Aufgabe frühestens am nächsten Tag wieder aufnehmen, es sei denn, der Affiliate hat etwas anderes verfügt.

Artikel 9 - Rechte und Pflichten von 24PM
A. Bereitstellung von Kompetenzen

24PM verpflichtet sich, seinen Affiliates alle verfügbaren Kompetenzen zur Verfügung zu stellen.

B. Mittelpflicht

24PM hat jedoch gegenüber den Affiliates nur eine Mittelverpflichtung und keinesfalls eine Ergebnisverpflichtung. 24PM verpflichtet sich daher, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um alle von den Affiliates geforderten Dienstleistungen im Rahmen seiner Zuständigkeiten und Grenzen, wie sie in seiner Satzung festgelegt sind, anzubieten, ohne jedoch das Ergebnis zu garantieren. 24PM kann nur im Verhältnis zu dem Betrag haftbar gemacht werden, den der Affiliate für die angeforderte Dienstleistung bezahlt hat.

C. Begrenzte Garantie der verfügbaren Ressourcen

Gemäß Artikel 6.C. dieser I.O.R. kann 24PM den Partnern nicht garantieren, dass sie alle notwendigen Ressourcen ohne den Einsatz von Subunternehmern bereitstellen können.

Artikel 10 - Projektbegleitung
A. Intranet

Die Partner werden die Möglichkeit haben, sich in das Intranet von 24PM einzuloggen, um ihre Projekte in Echtzeit zu verfolgen und ihren Rechnungsstatus einzusehen.

B. Links und Informationen

Neben der Projektverfolgung wird das Intranet dem Affiliate in Form eines Intranets eine Plattform für Informationen und Auskünfte bieten, die von 24PM zur Verfügung gestellt werden.

C. Verantwortung

Die Partner sind allein verantwortlich für die Nutzung des Intranets sowie für den Verlust ihrer Codes oder den Missbrauch ihrer Zugangscodes.

Die Partner verpflichten sich ebenfalls, ihre Zugangscodes nicht an Dritte weiterzugeben, ohne 24PM vorher darüber zu informieren, das das Recht hat, präventiv jeden Zugangscode mit gleichzeitigen Verbindungen von verschiedenen IP-Adressen zu sperren.

D. Schriftlicher Bericht

Auf ausdrücklichen Wunsch des Partners sendet 24PM einen Postbericht, um den Partner über den Fortschritt seiner Projekte auf dem Laufenden zu halten. Dieser Bericht wird gemäß Artikel 6.D. dieser R.O.I. in Rechnung gestellt.

Artikel 11 - Verspätete Zahlung
A. Zahlungsfrist

Unbeschadet des Artikels 8.C sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Ausstellung zu bezahlen, wobei sich 24 PM im Falle einer wiederholten nicht rechtzeitigen Zahlung vorbehält, dem betreffenden Partner eine Verkürzung dieser Frist für die Bezahlung jeder später ausgestellten Rechnung mitzuteilen.

In keinem Fall berechtigt die vorübergehende Nichtverfügbarkeit eines der von 24PM angebotenen Dienste die Partner dazu, die Zahlung der Rechnungen auszusetzen.

B. Aufschlag

Auf jede nicht am Fälligkeitstag gezahlte Summe werden von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von 1% pro Verzugsmonat erhoben, wobei jeder angefangene Monat fällig ist, sowie eine Strafklausel in Höhe von 10% des noch ausstehenden Betrags, mit einem Minimum von 150€.

Verspätete Zahlungen werden zuerst auf die Rückerstattung von Zinsen, dann auf die Zahlung von Gebühren und zuletzt auf die Zahlung des Kapitals der betreffenden Rechnung angerechnet.

Artikel 12 - Beendigung der Mitgliedschaft auf Antrag des Mitglieds
A. Benachrichtigung

Ein Mitglied, das seine Mitgliedschaft beenden möchte, kann dies tun, indem es seinen Wunsch per Einschreiben mit Rückschein mitteilt und eine Kündigungsfrist von einem (1) Monat einhält, die am ersten Tag des Monats beginnt, der auf den Eingang dieser Kündigung bei 24PM folgt.

Hat das Mitglied mit einem Genossenschafter C die Inanspruchnahme einer in Artikel 2.F genannten Leistung für eine Mindestdauer vereinbart, so darf abweichend von den vorstehenden Bestimmungen während der gesamten ursprünglichen oder gegebenenfalls stillschweigend verlängerten Dauer dieser Leistung keine Mitteilung gemäß dem vorstehenden Absatz erfolgen.

B. Abfindung bei kooperativer Entsolidarisierung

Der Partner muss 24PM außerdem eine genossenschaftliche Trennungsentschädigung zahlen, die das Ungleichgewicht ausgleicht, das dem genossenschaftlichen Modell (das die Anwendung von Vorzugstarifen ermöglicht) durch die unerwartete Beendigung der Mitgliedschaft entstanden ist; diese Entschädigung entspricht dem Gesamtbetrag, der von 24PM in den letzten vierundzwanzig (24) Monaten rückvergütet wurde.

C. Begrenzung des Höchstbetrags der Entschädigung

Wenn die in Punkt 12.B. berechnete Entschädigung höher ist als die Summe von 12.000 €, wird sie auf 12.000 € gekürzt (ursprünglicher Betrag). Dieser Betrag wurde und wird jedes Jahr um 5% indexiert, so dass, wenn die Entschädigung berechnet wird :

Im Jahr 2019 wird sie auf 14.729,40 € begrenzt ;

Im Jahr 2020 wird sie auf 15.465,89 € begrenzt ;

Im Jahr 2021 wird sie auf 16.239,16 € begrenzt ;

Im Jahr 2022 wird sie auf 17.051,12 € begrenzt ;

Im Jahr 2022 wird sie auf 17.903,67 € begrenzt; usw.

D. Berechnung der Begrenzung

Die in Artikel 12.C. vorgesehene Begrenzung gilt nicht für Rückvergütungen, die vor dem 01.01.2015 berechnet wurden und unverändert bleiben, oder für Entschädigungen, die aufgrund einer Beendigung der Mitgliedschaft zu Lasten des Mitglieds geschuldet werden.

E. Verpflichtung, ein Interview zu beantworten

Falls die Mitgliedschaft auf Wunsch des Partners beendet wird, verpflichtet sich der Partner, ein 30-minütiges Interview mit der Forschungsabteilung von 24PM zu führen, damit die Dienstleistungen und der Ansatz von 24PM verbessert werden können.

Artikel 13 - Beendigung der Mitgliedschaft auf Antrag von 24PM
A. Benachrichtigung und Kündigung

Unbeschadet der Anwendung von Artikel 14 kann 24PM den Mitgliedsvertrag kündigen, indem es dem Mitglied die Kündigung per Einschreiben mitteilt und eine Kündigungsfrist von sechs (6) Monaten einhält. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten Monat nach Erhalt des Schreibens.

B. Entschädigung

Das Mitglied kann unter keinen Umständen eine Kündigungsentschädigung aufgrund der Anwendung von Punkt A verlangen.

Artikel 14 - Aussetzung und Beendigung der Mitgliedschaft aus Verschulden und Beschwerdegründen des Mitglieds
A. Verspätete Zahlung

Im Falle eines Zahlungsverzugs von mehr als dreißig (30) Tagen und unabhängig von den Verzugszinsen und der Strafklausel, die automatisch fällig werden, wie in Artikel 11.B. dieser I.O. beschrieben, kann 24PM ohne vorherige Inverzugsetzung die Ausführung des Vertrags und alle laufenden Leistungen aussetzen.

B. Auflösung aus Verschulden bei Zahlungsverzug

Außerdem kann 24PM im Falle der Nichtzahlung einer Rechnung innerhalb einer Frist von fünfzehn (15) Tagen nach Versand einer Mahnung per Einschreiben die einseitige Auflösung des Vertrages zu Lasten und Beschwerden des Partners vornehmen.

C. Auflösung aus wichtigem Grund

Der Vertrag kann auch aus wichtigem Grund durch 24PM beendet werden, wenn der Partner dies wünscht. Als wichtige Gründe können beispielsweise gelten:

- jeder Verstoß gegen diese Geschäftsordnung oder die Satzung von 24PM ;

- die Nichteinhaltung von Beschlüssen der Generalversammlung oder des Verwaltungsrats durch das Mitglied ;

- das Verhalten des Partners, das dem Ruf und dem reibungslosen Funktionieren von 24PM schaden würde;

- betrügerische oder illegale Nutzung der zur Verfügung gestellten Ressourcen durch den Affiliate ;

- Missbrauch der Ressourcen von Computerservern durch das Mitglied (siehe Artikel 15.C dieser R.O.I.)

D. Auflösung wegen Unmöglichkeit des Lastschriftverfahrens

Wenn der Partner keine Einzugsermächtigung erteilt hat oder die Einzugsermächtigung gesperrt wurde oder es 24PM nicht möglich war, mehr als dreimal in einem Monat einzuziehen, und der Partner in Zahlungsverzug ist, kann der Vertrag auf Kosten des Partners nach Versand einer letzten Mahnung zur Behebung des Mangels gekündigt werden, wenn diese Mahnung 15 Tage nach ihrem Versand ohne Wirkung bleibt.

E. Abfindung bei Auflösung aus Verschulden

Wenn der Mitgliedsvertrag zu Ungunsten des Mitglieds aufgelöst wird, ist das Mitglied verpflichtet, eine Kündigungsentschädigung in Höhe von sechs (6) Monatsbeiträgen zu zahlen. Diese entspricht dem Gesamtbetrag, der von 24PM während der Dauer der Mitgliedschaft zurückerstattet wurde.

Artikel 15 - Geistiges Eigentum und Computerressourcen (Server)
A. Beschränkte Nutzung

24 PM bleibt alleiniger Inhaber aller geistigen Rechte an Software, Konzepten, Projekten, Ideen und anderem, die im Auftrag eines Affiliates entwickelt wurden, und kann diese für sich selbst oder im Auftrag eines anderen Affiliates nutzen. 24PM überträgt den Affiliates nur ein begrenztes Nutzungsrecht an ihrer Software, ihren Konzepten, Projekten, Ideen und dergleichen. Der Partner wird daher die Zustimmung von 24PM für jede Nutzung durch einen Dritten, unabhängig von der Form und dem Medium, von Elementen, die von 24PM entwickelt wurden, einholen, wobei 24PM sich verpflichtet, sich dem nicht zu widersetzen, solange die Urheberschaft des geistigen Eigentums nicht verdreht wird und diese Nutzung nicht den Interessen von 24PM, des Partners oder anderer Partner widerspricht, wobei die Bewertung dieser Interessen im alleinigen Ermessen von 24PM bleibt, außer dem in Artikel 17.B. vorgesehenen Rechtsmittel.

B. Graphische Charta

Das Recht, jede von 24PM entwickelte Grafikcharta zu verwenden, ist auf den Partner beschränkt und nur in Verbindung mit der in seinem Partnervertrag angegebenen Aktivität, unter Ausschluss jeder anderen Aktivität.

C. Vernünftiger Umgang mit Ressourcen

Der Partner verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten und von den Partnern gemeinsam genutzten IT-Ressourcen (Server, Remote-Stationen ...) auf normale und nicht missbräuchliche Weise zu nutzen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch :

- Server nicht für den Massenversand von E-Mails verwenden, es sei denn, der Server ist für diese Art von Aktivität vorgesehen;

- Keine Software installieren, die Computerviren enthält ;

- Keine illegalen Dateien (Musik, Bilder ...) speichern oder verbreiten ;

- Verwendet keine Serversitzungen als Supercomputerknoten ;

- Keine Peer-to-Peer-Verbindungen auf den Servern oder IRC praktizieren.

D. Automatische Eröffnung von Nutzungsrechten an geistigem Eigentum bei Vertragsende
Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft eröffnet die Zahlung der in Artikel 12.B. und 12.C. vorgesehenen Entschädigung durch den Partner dem Partner ein nicht exklusives Nutzungsrecht an dem von 24PM im Rahmen der Mitgliedschaft entwickelten geistigen Eigentum. Der Ex-Partner muss dennoch darauf achten, in jeder Kommunikation, die diese Elemente nutzt, auf die Urheberschaft von 24PM an den Rechten des geistigen Eigentums zu verweisen.

E. Nutzung außerhalb von Rundfunknetzen

Der Partner muss jedoch eine Lizenzgebühr in Höhe von 2,8% des Umsatzes entrichten, der von Lizenznehmern oder Franchisenehmern seines Unternehmens generiert wird, die das geistige Eigentum von 24PM im Rahmen der Entwicklung eines Verkaufsnetzes durch Vertrieb, Lizenz, Franchise oder jeden anderen Weg nutzen, ohne dass 24PM die Möglichkeit hat, sich der Nutzung zu widersetzen.

Artikel 16 - Datenschutz und DSGVO

24PM und der Partner sind verpflichtet, den vertraulichen Charakter aller Informationen zu wahren, die im Rahmen der Erfüllung des zwischen ihnen geschlossenen Vertrags mitgeteilt werden. Sie verpflichten sich, keine dieser Informationen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei offenzulegen.

In Übereinstimmung mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) verpflichtet sich der Partner, proaktiv mit 24PM zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass alle Vorgänge, bei denen Daten verarbeitet werden, die von der DSGVO betroffen sind, in voller Übereinstimmung mit der DSGVO erfolgen.

Wenn 24PM vom Partner beauftragt wird, die Einhaltung der DSGVO zu seinen Gunsten umzusetzen, verpflichtet sich der Partner, alle vom Beauftragten von 24PM angeforderten Elemente zu übermitteln, damit dieser seinen Auftrag rechtmäßig und schnell ausführen kann.

Der Affiliate stellt 24PM daher von allen Bußgeldern frei, die ihm infolge der Nichteinhaltung der genannten Vorschriften durch den Affiliate oder einen seiner Angestellten, Subunternehmer usw. auferlegt werden könnten.

24PM ist berechtigt, jegliches Hosting von Daten, Sites, Servern, deren Konformität mit der DSGVO nicht nachgewiesen wurde, bis zur beweiskräftigen Überprüfung der tatsächlichen Konformität auszusetzen.

Artikel 17 - Anwendbares Recht im Falle von Streitigkeiten
A. Belgisches Recht

Die vorliegende Verordnung unterliegt ausschließlich dem belgischen Recht

B. Schiedsgerichtsklausel

Die Parteien vereinbaren, dass im Falle einer Streitigkeit über die Auslegung, Durchführung und Auswirkungen dieser I.O.R. und ganz allgemein der Mitgliedschaft, diese auf Antrag der am schnellsten handelnden Partei dem Schiedsgericht der CHAMBRE D'ARBITRAGE ET DE MÉDIATION ASBL (www.arbitrage-mediation.be) gemäß ihrer Geschäftsordnung vorgelegt wird.

Das Schiedsverfahren wird in französischer Sprache abgehalten.

Artikel 18 - Schlussbestimmungen
A. Nichtigkeit einer Bestimmung dieser R.O.I.

Wenn eine Klausel dieser ROI für ungültig erklärt wird, hat diese Ungültigkeit nicht die Ungültigkeit der gesamten Verordnung zur Folge, sondern nur die Ungültigkeit der betreffenden Klausel, wobei der Rest dieser ROI weiterhin gilt.

B. Wirksamwerden

Diese ROI, die am 16.08.2019 im Intranet veröffentlicht wurde und über deren Existenz alle angeschlossenen Unternehmen am selben Tag elektronisch informiert wurden, tritt am 01.09.2019 in Kraft.

Mitglieder, die am Tag des Inkrafttretens dieser RI bestehen und diese nicht akzeptieren wollen, können ausdrücklich beantragen, nicht in den Genuss der neuen Bestimmungen zu kommen, wobei dieser Antrag innerhalb von 15 (fünfzehn) Kalendertagen nach Inkrafttreten der RI bei 24PM eingehen muss. Selbst in diesem Fall wird die freiwillige Inanspruchnahme eines Dienstes oder einer Bestimmung dieser I.O.R. ab dem Zeitpunkt, an dem der Dienst oder die Bestimmung zu seinen Gunsten in Kraft tritt, unwiderlegbar auf ihn anwendbar sein.

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