Artikel 1 - Vorstellung des Dienstes

24PM ermöglicht seinen Mitgliedern in Partnerschaft mit Dritten, verschiedene Dienstleistungen und Expertisen in Anspruch zu nehmen.

Diese RSO legt die Bedingungen fest, unter denen diese Dienste für Mitglieder zugänglich sind.

Artikel 2 - Zusätzliche Definitionen zum ROI.

Im Sinne dieser RSO 2021/003 ist zu verstehen unter :

Externe Ressource: Selbstständige oder Unternehmen, die ihre Dienstleistungen für Mitglieder unter der Mitverwaltung von Projekten durch 24PM anbieten.

Artikel 3 - Anwendungsbereich

Diese RSO 2021/003 gilt für :

Artikel 4 - Zugang

4.1. Antrag

Um eine oder mehrere externe Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können, beantragt das Mitglied bei seinem Projektmanager oder über sein Intranet die Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen, indem es einen möglichst präzisen Antrag formuliert.

Vor der Auswahl und Nutzung des Dienstes ist das Mitglied dafür verantwortlich, jede
Spezifität und Kompetenz des externen Dienstes, um festzustellen, ob dies zu ihm passt.

Nach der Bestätigung per E-Mail verpflichtet sich das Mitglied, die Bedingungen dieser RSO 2021/003 einzuhalten.

4.2 Einsetzen

Die Bedingungen für die Vergabe von Unteraufträgen werden von 24PM für unsere Mitglieder ausgehandelt. Die Bedingungen können je nach Subunternehmer variieren.

Das Budget kann per Telefon, Zoom, E-Mail, Intranet und anderen Kommunikationsmitteln bestätigt werden, um die Mission zu beginnen.

Die Vergabe von Unteraufträgen kann im Rahmen einer Pauschalreise, einer Regiearbeit oder beidem erfolgen.

Sowohl der Unterauftragnehmer als auch das Mitglied können jederzeit die Beendigung des Auftrags beantragen. Die antragstellende Partei hält sich an die Kündigungsfrist der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Partei.

4.3. Dauer

Im Rahmen der externen Ressourcen werden diese dem Mitglied auf unbestimmte Zeit gewidmet. Das Mitglied verpflichtet sich, die für die jeweilige Ressource spezifischen Planungs- oder Dispositionsfristen einzuhalten.

Artikel 5 - Gebühren

Die von externen Ressourcen ausgeführten Aufträge werden dem Mitglied erneut in Rechnung gestellt und um die Handelsspanne entsprechend dem Begleitplan, der gerade läuft, erhöht.

Das Projektmanagement ist in der Handelsspanne enthalten.

Artikel 6 - Anfechtung bei Problemen

Das Mitglied verpflichtet sich, beim ersten festgestellten Problem jeden Mangel zu melden, der seiner Meinung nach von einer externen Ressource begangen wurde. Nach Ablauf der 30-tägigen Überprüfungsfrist können Beschwerden nicht mehr akzeptiert werden, und das Mitglied gilt als zufrieden mit der Leistung, die von 24PM an die externe Ressource abgerechnet wurde.

Strategische Diagnose

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